Nach der Beerdigung
Woran ist nach der Beerdigung zu denken?
Abmeldung des Hauptwohnsitzes
erfolgt durch das Standesamt.
Verlassenschaftsabhandlung
Der Auftraggeber der Bestattung wird vom Notar zur Todesfallaufnahme vorgeladen. Danach stellt der Notar fest, ob ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt wird. Sterbeurkunde, Rechnungen, Vermögensnachweise und - wenn vorhanden - Testament bzw. letztwillige Verfügung mitbringen.
Witwen-, Witwer- und Waisenpensionen
müssen bei der entsprechenden Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden. Hierfür benötigen Sie:
- Sterbeurkunde
- Personaldokumente beider Ehegatten
- Pensionsbescheide
- Eventuell Nachweis über die Versicherungszeiten
Versicherungen
Zur Behebung der fälligen Versicherungssumme müssen der Versicherung folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Sterbeurkunde
- Versicherungspolizze
- Bestätigung über die letzte Beitragszahlung
- Der eigene Personalausweis
Polizzen, die auf eine namentlich genannte "begünstigte Person" lauten, können nur von dieser eingelöst werden.
Zuschuss zu den Bestattungskosten
Sterbegeldansprüche unter verschiedenen Voraussetzungen von:
- Pensionskassen
- Krankenkasse
- Gewerkschaften
- Vereinen
- Invalidenämtern
- Versicherungen
- Firma
Bedachtnahme auf bestehende Verträge
Auf den Namen des Verstorbenen abgeschlossene Verträge und Verpflichtungen müssen gelöst oder geändert werden z.B.:
- Miet- und Pachtverträge
- Daueraufträge
- Versicherungen
- Rundfunk- und Fernsehgebühren
- Telefonbucheintragungen
- Verpflichtende Verträge usw.